Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsbeginn
Mit dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit oder der Kontaktaufnahme bzw. Verhandlung mit unseren Auftraggebern kommt ein Maklervertrag mit Miet- oder Kaufinteressenten zu unseren folgenden Bedingungen zu Stande.
2. Mitwirkungspflicht und Haftungsausschluss
Der Auftraggeber hat uns alle Informationen und Objektunterlagen, welche für den Abschluss des Vertrages bedeutend sein können, zur Verfügung zu stellen. Ist es für die Abwicklung eines Auftrages erforderlich bei Ämtern oder sonstigen Behörden gebührenpflichtige Objektunterlagen zu beschaffen, so sind die dadurch entstehenden Kosten und Gebühren vollständig durch den Auftraggeber zu tragen.
Alle von uns gemachten Angaben zum Miet- oder Kaufobjekt beruhen auf Angaben vom jeweiligen Vermieter oder Verkäufer. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit von Information und Unterlagen wird nicht übernommen. Unsere Angebote und Objektangaben wurden nach bestem Wissen erstellt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Für die Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr. Eine Zwischenvermietung oder ein Zwischenverkauf bleibt jederzeit vorbehalten.
3. Vertraulichkeit
Unsere Angebote sind nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Jede Weitergabe von Informationen oder Angeboten ist untersagt. Angebote dürfen nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung weitergegeben werden. Hält sich der Empfänger
nicht an dieses Verbot, so ist er im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages (Miet-/ Kaufvertrag) zur Zahlung der vereinbarten Provision in ursprünglicher Höhe verpflichtet.
4. Mitteilung der Vorkenntnis
Ist dem Empfänger eines Angebotes dieses bereits von anderer Seite bekannt, so hat er uns dies ohne begründete Verzögerung mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Unterlässt der Empfänger dies, so erkennt er unseren mündlichen oder schriftlichen Nachweis des Objektes an. In diesem Fall gilt unser Nachweis als ursächlich.
5.Provisionsanspruch
Der Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Provision entsteht, wenn ein Hauptvertrag aufgrund einer von uns nachgewiesenen oder vermittelten Vertragsgelegenheit zustande kommt.
Der in einem Angebot angegebene Miet- oder Kaufpreis ist ein Richtwert, der sich durch Verhandlungen nach unten oder oben verändern kann. Sollte der vereinbarte Miet- oder Kaufpreis vom ersten Angebot abweichen, so entsteht die Provisionspflicht
bezogen auf den im Miet- oder Kaufvertrag vereinbarten Wert. Kommen andere Bedingungen als im Angebot genannt, bezogen auf Flächen oder sonstige wie auch immer geartete Formen im Miet- oder Kaufvertrag zu Stande, so ändert diese Tatsache nichts an der Provisionspflicht. Auch für den Fall, dass ein Vertragsabschluss aufgrund einer von uns während der Vertragslaufzeit nachgewiesenen oder vermittelten Vertragsgelegenheit erst nachdem der Maklervertrag beendet ist zustande kommt, besteht ein Anspruch auf Zahlung der ursprünglich vereinbarten Provision.
6. Doppeltätigkeit
Wir sind berechtigt auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.
7. Notar Termin und Vertrag
Wir haben einen Anspruch auf Anwesenheit bei einem notariellen Termin und auf
Erhalt einer Ausfertigung des abgeschlossenen Vertrages.
8. Widerruf
Wenn Sie Verbraucher sind und der Vertrag mit uns außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen wurde, gilt folgende Widerrufbelehrung:
Widerrufrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerruffrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, van Dinther Immobilien, Dubliner Weg 4, 50259 Pulheim, Tel: 0176 5140 7380, E-Mail: info@van-Dinther.eu mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Um Ihren Vermarktungsauftrag schnellst möglich zu bearbeiten, haben Sie die Möglichkeit auf Ihr Widerrufrecht zu verzichten. Dieses ist uns schriftlich oder per Email zu erklären.
9. Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge von Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.
10. Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Pulheim.